Die 2-Minuten-Regel für Fahren lernen Kaiserslautern

Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht eine größere anzahl wie 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht etliche wie 6 kW, jedes mal mit nicht eine größere anzahl als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von

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